Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- Höchstens 8 Personen plus Fahrer
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- beinhaltet die Kl. AM und L
- Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 bei begleitendem Fahren)
- Theoretische Ausbildung bei Ersterwerb: 14 Lektionen (2 klassenspezifisch), bei Erweiterung 8 Lektionen (2 klassenspezifisch)
- Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) sind vorgeschrieben
- Es muss eine theoretische Prüfung (max. 3 Monate vor dem Geburtstag) und praktische Prüfung (max. 1 Monat vor dem Geburtstag) abgelegt werden.
Begleitetes Fahren mit 17
- Mit 16 1/2 Jahren darf die Ausbildung der Klasse B oder BE begonnen werden
- Die Ausbildung entspricht der Ausbildung ab 18 Jahren
- Nach bestandener Prüfung darf der Fahrschüler mit den namentlich eingetragenen Begleitern bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres einen PKW fahren. Dies gilt nur im Inland und in Österreich.
- Auch hier gilt es muss eine theoretische Prüfung (max. 3 Monate vor dem Geburtstag) und eine praktische Prüfung (max. 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Begleiter darf sein wer:
- Das 30. Lebensjahr vollendet hat
- Mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist
- Nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung hat
- Die Begleitperson darf nicht begleiten, bei Überschreiten der 0,5 Promillegrenze und wenn sie unter dem Einfluss berauschender Mittel steht
Klasse BE
- Anhänger über 750kg bis 3500kg z.G.
- Mindestalter: 18 Jahre (bzw. ab 17 Jahre bei begleitendem Fahren)
- Vorbesitzer: Klasse B
- Theoretische Ausbildung: nicht vorgeschrieben
- Praktischen Ausbildung: 5 Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt) sind vorgeschrieben
- Es muss eine praktische Prüfung abgelegt werden
Klasse AM
- Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds, Quads und Trikes
- max. Geschwindigkeit: 45 km/h bis 50 ccm Hubraum
- bei 3- bzw. 4-rädrigen Krafträdern: Höchstgewicht von 350 kg; Elektromotoren bis 4 kW
- bei der praktischen Ausbildung sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
- Mindestalter 15 Jahre
-Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden
Klasse A1
Leichtkrafträder
- Hubraum bis 125 ccm und Leistung bis 11 KW (Verhältnis von Leistung und Leermasse max. 0,1 KW/kg) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW
- beinhaltet Mofa und AM
- die theoretische Ausbildung besteht bei Ersterwerb aus 16 Unterrichtseinheiten (12 Grundlektionen sowie 4 klassenspezifische Lektionen)
- Mindestalter 16 Jahre (Beginn der Ausbildung 1/2 vor dem 16. Geburtstag möglich)
- Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) sind vorgeschrieben
- Es muss eine theoretische Prüfung (max. 3 Monate vor dem Geburtstag) und praktische Prüfung (max. 1 Monat vor dem Geburtstag) abgelegt werden.
Klasse A2
Motorräder bis 35 KW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)
- beinhaltet die Klasse A1 und AM
- ab 18 Jahren möglich
- die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Lektionen (vier davon klassenspezifisch)
- bei Erweiterung sind es 10 Lektionen (vier davon klassenspezifisch)
- praktische Ausbildung 12 Sonderfahren sind vorgeschrieben (5 Überland-, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten)
- es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden
- bei Aufstieg entfällt die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten